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Beim Erwerb der Eintrittskarte und Besuch der Veranstaltung wird dem Veranstalter die Erlaubnis erteilt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden.“